Ich unterstütze Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hilfe bei rechtlichen Angelegenheiten benötigen – immer mit dem Ziel, Ihre Selbstbestimmung zu erhalten.
Professionelle Vertretung nach § 1814 ff. BGB
Regelmäßige Besuche und offene Kommunikation
Nachvollziehbare Entscheidungen in Ihrem Interesse
Als gesetzlicher Betreuer ist es meine Aufgabe, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr alle ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Dabei steht für mich immer der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen individuellen Wünschen, Bedürfnissen und seiner Würde.
Ihre Interessen stehen an erster Stelle
Persönliche Betreuung vor Ort
Termine und Fristen im Blick
Strukturierte Arbeitsweise
Je nach gerichtlichem Beschluss übernehme ich verschiedene Aufgabenbereiche für Sie
Verwaltung Ihrer finanziellen Angelegenheiten: Kontoführung, Rechnungen, Anträge auf Sozialleistungen und Schuldenregulierung.
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen, Organisation von Arztbesuchen und Koordination der Pflege.
Hilfe bei der Entscheidung über Ihren Wohnort – immer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche.
Vertretung gegenüber Ämtern, Beantragung von Dokumenten und Kommunikation mit Behörden aller Art.
Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Post, damit keine wichtigen Fristen versäumt werden.
Sicherstellung Ihrer Wohnsituation: Mietangelegenheiten, Vermieter-Kommunikation und Instandhaltung.
Ein Überblick über den typischen Ablauf einer rechtlichen Betreuung
Das Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung notwendig ist und bestellt einen Betreuer.
Wir lernen uns kennen. Ich höre zu und verstehe Ihre Situation und Wünsche.
Gemeinsam erfassen wir alle wichtigen Informationen und klären dringende Angelegenheiten.
Regelmäßige Besuche, Erledigung der Aufgaben und jährlicher Bericht ans Gericht.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung ist KEINE Entmündigung! Der Betreuer unterstützt Sie bei bestimmten Angelegenheiten, Sie behalten aber Ihre Rechte und sollen weiterhin selbst entscheiden.
Das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts) bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn dies erforderlich ist.
Ja! Sie können dem Gericht eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen. Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche, wenn keine Gründe dagegen sprechen.
Die Vergütung richtet sich nach dem VBVG und wird vom Gericht festgesetzt. Bei geringem Vermögen übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Ich besuche Sie regelmäßig persönlich und bin jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Ja, wenn die Voraussetzungen wegfallen (z.B. bei Genesung) oder Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, kann das Gericht die Betreuung aufheben.
Haben Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung oder benötigen Sie Unterstützung? Ich bin für Sie da.
Postfach 110
27443 Selsingen